UNO-Abstimmung zum Gazakrieg vs. unsere BDK-Beschlüsse

german-foreign-policy.com kommentiert das Abstimmungsverhalten der grünen Außenministerin in der UN-Generalversammlung zum Gazakrieg:

“Trotz der sich zuspitzenden humanitären Krise im Gazastreifen lehnt die Bundesregierung einen Waffenstillstand dort weiterhin kategorisch ab. Bundeskanzler Olaf Scholz beharrt unverändert auf der Floskel, Israel habe ein ‘Recht auf Selbstverteidigung’, mit der aktuell die Zurückweisung einer Waffenruhe umschrieben wird.  …

Die humanitäre Krise im Gazastreifen spitzt sich stets weiter zu. 85 Prozent der Bevölkerung mussten ihre Wohnungen verlassen und sind auf der Flucht. Die Zahl der Todesopfer unter den Palästinensern nähert sich mittlerweile 19.000, darunter nach Angaben der Behörden im Gazastreifen rund zwei Drittel Frauen und Kinder. … Der UN-Außenbeauftragte Josep Borrell hat die Lage ‘katastrophal’ und ‘apokalyptisch’ genannt und erklärt, es seien proportional schon jetzt mehr Gebäude im Gazastreifen zerstört als in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg.  …”

Kommentar

Damit negiert unsere (grüne) Außenministerin und andere Grüne in der Regierung den einstimmigen Parteitagsbeschluss von Karlsruhe (Hervorhebungen von Karl-W. Koch):

“Israel hat wie jeder andere Staat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen diese Angriffe im Rahmen des humanitären Völkerrechts zu verteidigen, und die israelische Regierung die Pflicht, ihre Bürger*innen dauerhaft zu schützen.” (Zeile 19-21)

und

“Für Israel gilt wie für alle Staaten der internationalen Gemeinschaft das völkerrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit. Wir begrüßen die Resolution des UN- Sicherheitsrats, die Konfliktparteien zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts aufzufordern und besonders durch ausgedehnte humanitäre Pausen den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Nur durch eine zumindest begrenzte Einstellung der militärischen Aktivitäten wird eine ausreichende humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung im Gazastreifen möglich sein. Zur deutschen Staatsräson gehört aber gegebenenfalls auch militärische Unterstützung für die Sicherheit Israels und seiner Bürger*innen.” (Zeile 33-40)

Dass die UN das ebenso sieht und das deutliche Überziehen internationalen Rechts durch die israelische Regierung und das Militär verurteilt (und damit die auch die deutsche Regierung – trotz deren Enthaltung – in die Pflicht nimmt), ist unstrittig.

Ich erwarte als Mitantragsteller des Beschlusses D07 der BDK, dass sich unsere Regierungsmitglieder, insbesondere die Außenministerin, in diesem Sinn umgehend für weitere Feuerpausen einsetzt.

Unsere (von meiner Seite keineswegs bestrittene) Solidarität mit Israel kann nicht das Ermorden von mehr als zehntausend unbeteiligter Frauen und Kinder tolerierend billigen. Auch nicht in Form sog. Kollateralschäden, die zudem in der Summe jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit stehen, würde man sich auf dieses schizophrene Denken der Militärs einlassen.

Karl-W. Koch

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