Das Klimaschutzgesetz bekommt Rückendeckung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Bundesregierung verurteilt
In zwei richtungsweisenden Urteilen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Betreiben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des BUND die Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes (KSG) verurteilt.
Gerichtliche Rückendeckung für das Klimaschutzgesetz
Im ersten Urteil vom 30. November 2023 (OVG 11 A 11/22, OVG 11 A 27/22 und OVG 11 A 1/23) verpflichtete das Gericht die Bundesregierung zur Vorlage von Sofortprogrammen für die Sektoren Verkehr und Gebäude für die Jahre 2024 bis 2030 und bejahte das Klagerecht der DUH als Umweltverband. Gegen das Urteil hat die Bundesregierung auf Betreiben des Bundesverkehrsministeriums Revision eingelegt.
Im zweiten Urteil vom 16. Mai 2024 (sobald der Volltext des Urteils vorliegt, wird er unter dem Link zu finden sein; Az. OVG 11 A 22/21, OVG 11 A 31/22) hält das Gericht auch das Klimaschutzprogramm 2030 für unzureichend. Die Bundesregierung muss nachbessern. Das Klimaschutzprogramm 2030 beruhe auf unrealistischen Annahmen, die auch nicht zu überprüfen sind, so das OVG. Es monierte, dass das Klimaschutzprogramm 2030 nicht geeignet sei, die Einhaltung des Klimaschutzziels für 2030 sicherzustellen.
Die Rolle der Grünen
Damit zeigt sich, dass die Bundesregierung fortlaufend das Klimaschutzgesetz verletzt hat und dass die von der FDP betriebene Novelle des Gesetzes nichts anderes ist als der Versuch, sich selbst im Verkehrssektor einen Freibrief auszustellen.
Damit zeigt sich aber auch, wie fatal die Unterstützung der Novelle des KSG durch die Bundestagsfraktion der Grünen war und wie sehr eine machtpolitisch motivierte Unterstützung den Interessen der Bürger entgegenläuft.
Im Lichte dieser Urteile kann man die Zustimmung zur Novelle des KSG und die Antwort der grünen Bundestagsfraktion auf unseren Offenen Brief nur als Greenwashing und Schönfärberei sehen.
Wie auch wir, moniert die Deutsche Umwelthilfe die Verfassungswidrigkeit der Novelle und fordert den Bundespräsidenten auf, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen. Wir wissen aus Gesprächen mit einzelnen MdBs, dass es auch innerhalb der grünen Bundestagsfraktion Bedenken hinsichtlich der Konformität mit Verfassungsrecht sowie Europarecht gibt.
Aufruf zum Handeln
Wir fordern die grüne Bundestagsfraktion dringlich auf, die Bundesregierung zur Einhaltung des KSG anzuhalten und eine Gesetzes-Initiative mit dem Ziel zu starten, die gerade verabschiedete Novelle nicht nur zu kassieren, sondern in einer erneuten Novellierung die Verbindlichkeit und die Verfassungsmäßigkeit des KSG zu stärken.
Wir Grüne Linke bieten hierzu der Bundestagsfraktion unsere Expertise und Unterstützung an. Lasst uns gemeinsam als Grüne daran arbeiten, Deutschland ein wirksames Klimaschutzgesetz zurückzugeben.
Unsere Zukunft steht auf dem Spiel
Deutschland braucht ein generationengerechtes Klimaschutzgesetz mit Zähnen!