Waffenstillstand und Frieden für die Ukraine

(Karl-W. Koch) BDK Antrag 

(Unterstützung ist HIER möglich)


Der Angriffs-Krieg Russlands auf die Ukraine verursacht Leid, Tod und Verwüstung. Mit jedem Tag, den der Krieg länger dauert, kommen mehr Menschen ums Leben, werden körperlich verletzt oder psychisch traumatisiert. Mit jedem Tag wächst das Risiko, dass der Krieg auf weitere Staaten übergreift oder eskaliert. Und jeden Tag verstärkt sich die weltweite Hungersnot, die schon vor dem Ukrainekrieg ca. ein Zehntel der Weltbevölkerung betraf.

Jeder Kriegstag ist einer zuviel – der Krieg muss jetzt so schnell wie möglich beendet werden. Es braucht einen Weg aus der militärischen Eskalationsspirale. Dafür sind ein Waffenstillstand und Friedensverhandlungen unumgänglich. Die Frage ist nicht, ob man mit den Russen reden soll, sondern worüber man mit ihnen reden soll – und wann. Letztlich ist die Ko-Existenz mit Russland schlicht alternativlos.

Der Angriff Russlands auf die Ukraine ist völkerrechtswidrig. Die Schuld für den Krieg trifft die russische Regierung. Dennoch erfordert gleichzeitig jeder Lösungsansatz gemeinsames Handeln, um den Krieg zu beenden und Frieden zu schaffen. Doch trotz des unermesslichen Leids durch den Krieg gibt es derzeit keine direkten Verhandlungen zwischen der russischen und der ukrainischen Regierung, nicht einmal einen Ansatz dazu oder einen Versuch. Die Folge bei weiterer Verhandlungs-Weigerung wäre die Gefahr eines jahrelangen Zermürbungskrieges mit katastrophalen humanitären Folgen für die Menschen in der Ukraine, die russischen Soldaten und alle Betroffenen weltweit.

Im Rahmen der russisch-ukrainischen Gespräche vom 29. März 2022 in Istanbul legte die ukrainische Delegation einen neuen schriftlichen Vorschlag für ein Sicherheitsgarantieabkommen vor (Zehn-Punkte-Plan von Istanbul). Medienberichten zufolge sei man in den Verhandlungen „nahe an eine (..) Einigung über Sicherheitsgarantien“ gekommen. Darauf und  auf die Vorschläge aus Italien und dem Vatikan (Internationale Arbeitsgruppe im Vatikan) zurückgreifend schlagen wir vor:

Unter der Aufsicht einer internationalen Vermittlungsgruppe (UN, die EU und die OSZE soll ein mehrstufigen Plan umgesetzt werden: Waffenstillstand, Neutralität der Ukraine, Lösung territorialer Fragen und einen europäischen und internationalen Sicherheitspakt. In jeder Etappe ist zu prüfen, ob die Parteien ihre Verpflichtungen einhalten, damit der nächste Schritt eingeleitet werden kann.

Vorbereitung: Schnellstmöglich müssen Vorbereitungen für einen international abgestimmten und multilateral getragenen Verhandlungsprozess beginnen. Unter der Aufsicht einer weltweit-internationalen Vermittlungsgruppe, organisiert durch die UN , geleitet durch fachkundige Mediator*innen,  ist ein mehrstufiger Plan zu initiieren zu  Waffenstillstand, Neutralität der Ukraine, Lösung territorialer Fragen sowie einen europäischen und – ganz wichtig- einem internationalen Sicherheitspakt.

  1. Verhandlung eines Waffenstillstands bei gleichzeitiger Entmilitarisierung der Kampfzonen sowie der Krim und der Einrichtung internationaler Kontrollmechanismen, humanitäre Korridore und den Austausch der Leichen sowie die Freilassung von Kriegsgefangenen. Sofortiger Zugang für humanitäre Hilfe.
  2. Friedenskonferenz über die Einrichtung des neutralen Status der Ukraine, der mit internationalen Verträgen im Sinne einer Schutzgarantie abzusichern ist. Die Ukraine verpflichtet sich dazu, keinem Militärbündnis beizutreten, keine ausländischen Militärstützpunkte oder -kontingente zu stationieren und internationale Militärübungen nur mit Zustimmung aller Garantenstaaten durchzuführen. Die Garantenstaaten, zu denen auch Russland gehören muss, gehen im Fall eines bewaffneten Angriffs gegen die Ukraine vor, ähnlich wie es der Artikel 5 für die Beistandsverpflichtung der NATO vorsieht. Die Garantenstaaten bekräftigen zudem ihre Absicht/Zustimmung, die Mitgliedschaft der Ukraine in der EU zu fördern.
  3. Klärung der Fragen des freien Zugangs, des freien Handels und des Zahlungsverkehrs sowie politischer, kultureller und sprachlicher Rechte aller Minderheiten und Schutz dieser rechte durch die Garantiemächte. Garantierter wirtschaftlicher Zugang sowohl der Ukraine als auch Russlands zu den Schwarzmeerhäfen beider Länder.
  4. Klärung der offenen Fragen im Zusammenhang mit der Krim und Sewastopol (Flottenstützung der russischen Marine) sind innerhalb von 15 Jahren durch bilaterale Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland zu lösen. Vorschlag, vertraglich zu vereinbaren, die Fragen der Krim und Sewastopols nicht militärisch zu lösen, sondern die politischen und diplomatischen Bemühungen in dieser Frage fortzusetzen.
  5. Abzug der russischen Truppen aus den besetzten ukrainischen Gebieten, Bilaterales Abkommen zwischen Russland und der Ukraine über den Status der umkämpften ukrainischen Gebiete: Weitgehende Autonomie der Krim und Gebiete des Donbass in den nationalen Grenzen der Ukraine mit internationalen Sicherheitsgarantien für die Krim, Sewastopol und einzelne Gebiete des Donbass. Mittelfristig: Volksabstimmungen unter internationaler Kontrolle in den Donbas-Republiken und auf der Krim über den künftigen Status der Gebiete, Teilnahmeberechtigte: die Bewohner*innen vor der Besatzung und deren mittlerweile wahlberechtigten Kinder.
  6. Verhandlung eines multilateralen Abkommens unter Führung der UN über einen multinationalen Sicherheitspakt, der sowohl die Beziehungen zwischen der NATO, EU und Russland sowie anderer Staaten untereinander einander regelt.
  7. Neue Verträge über internationale Abrüstung und Rüstungskontrolle (vor allem Ersatz der von den USA gekündigten Verträge), Sicherheitsgarantien, Konfliktprävention werden verhandelt und abgeschlossen. Die NATO erklärt öffentlich einen Verzicht auf den nuklearen Erstschlag. Die Atomwaffenbestände werden zunächst auf dem aktuellen Niveau eingefroren.
  8. Ein multilateraler Fond für Wiederaufbau und Entwicklung der vom Krieg gezeichneten Regionen der Ukraine wird eingerichtet – an dem auch in angemessenem Maß Russland beteiligt ist. Sicherstellung und Zugeständnis beider Seiten, dass Kriegsverbrechen überprüft, aufgeklärt und sanktioniert werden. (Anmerkung: Wahrscheinlich nur erreichbar, wenn sich auch die USA bzw. deren Regierung dem Internationale Gerichtshof (IGH) unterwirft.)
  9. Inkrafttreten des Vertrages nach einem gesamtukrainischen Referendum und der Verankerung in der ukrainischen Verfassung. Eine Resolution des UN-Sicherheitsrats ermöglicht und sichert die internationaler Überwachungsmechanismen des Friedensabkommens.
  10. Nach Umsetzen der vorigen Schritte werden in angemessenen Maß die Sanktionen gegen Russland Schritt für Schritt zurückgenommen werden.

In jeder Etappe wird geprüft, ob sich die Parteien an ihre Verpflichtungen halten, damit der nächste Schritt eingeleitet werden kann. Parteien, die gegen ausgehandelte Abkommen verstoßen, werden sanktioniert.

Hintergründe und Erläuterungen:

Voraussetzung ist, dass die Ukraine politische Neutralität akzeptiert. Das wurde von der Regierung bereits angeboten. Im Gegenzug erhält sie eine völkerrechtliche Garantie zur Umsetzung des blockfreien und atomwaffenfreien Status. Mögliche Garantiestaaten könnten Russland, Großbritannien, China, USA, Frankreich, Türkei, Deutschland, Kanada, Italien, Polen und Israel sein.

Die internationalen Sicherheitsgarantien sollen für die gesamte Ukraine inkl. Krim, Sewastopol und die Gebiete des Donbass gelten.

Die Ukraine verpflichtet sich dazu, keinem Militärbündnis beizutreten, keine ausländischen Militärstützpunkte oder -kontingente zu stationieren und internationale Militärübungen nur mit Zustimmung aller Garantenstaaten durchzuführen.

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1 Kommentar

    • Almut Tobola, Hannover auf 27. August 2022 bei 9:59
    • Antworten

    Aus welchem Grund soll die Krim nicht wie vor 1954 zu Russland gehören? (vgl. z.B. https://www.welt.de/geschichte/article125628675/Und-ploetzlich-gehoerte-die-Krim-zur-Ukraine.html)

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