Drohnen und atomare Rüstung

In der AG Atomare Abrüstung unserer BAG Frieden wird ein sehr interessanter Artikel bei Heise: https://www.heise.de/amp/tp/features/Das-sind-die-wahren-Gruende-im-Streit-um-bewaffnete-Drohnen-4998957.html?__twitter_impression=true diskutiert. Wenn es auch vordergründig um die gerade aktuell (aufgrund des SPD-Vetos) diskutierte Aufrüstung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen geht, so ist der Hintergrund, der in der Diskussion eher am Rande erörtert wird noch brisanter. Es geht dabei um nicht mehr oder weniger als die Fortführung der deutschen (zur Erinnerung: völkerrechtswidrigen!) Nuklearen Teilhabe für die nächsten Jahrzehnte (2040 bis 2080). Die gleichzeitige Diskussion des möglichen Einsatzes der französischen Atomwaffen legt Intentionen zu einer gemeinsamen EU-Atombewaffung zumindest nahe …
Hier der Link des darin erwähnten Papiers: http://www.senat.fr/rap/r19-642-3/r19-642-31.pdf

Entscheidend ist u.a der Satz (S. 10 und 11):

– auf deutscher Seite besteht die Notwendigkeit, die Nachfolge des Eurofighters zu regeln, der seit 2004 bei der Luftwaffe im Einsatz ist und etwa zeitgleich mit der Rafale ausgemustert werden sollte, nachdem er zwischenzeitlich verbessert wurde. Das neue System sollte es Deutschland ermöglichen, seine nuklearen Missionen zum Nutzen der NATO (B61-Gravitationsbomben, von Tornados P200 getragen) weiterhin durchzuführen;

und

Darüber hinaus muss das neue Kampfflugzeug in der Lage sein, sowohl die französische Atomwaffe als auch die von Deutschland implementierte NATO-Atomwaffe zu tragen, was sich auf seine noch zu spezifizierenden Eigenschaften auswirken wird.

der nicht nur eine Fort- und Festschreibung der Nuklearen Teilhabe beinhaltet, sondern viel mehr auch m.E. eine dauerhafte Atombewaffnung Deutschlands im Rahmen einer EU-Atommacht sicherstellen soll.

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