Stellungnahme der Grünen Linken zum Satzungsänderungsvorschlag des Bundesvorstandes

1. Die Aufgabe der Grünen

Die Grünen sind ein Resultat der emanzipatorischen Studierendenbewegung von 1968 sowie der in ihrer Folge entstandenen Bürgerbewegungen für gleiche soziale und kulturelle Rechte, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und gewaltfreie Entwicklung weltweit. Die Gründung der grünen Partei beinhaltete die Verheißung, verkrustete Strukturen der Nachkriegs-BRD aufzubrechen und verbindlich assoziiert für die umfassende Emanzipation zu wirken.

Entgegen der weiterhin bestehenden Ungleichheit, kultureller Enge, der Zerstörung von Mensch und Umwelt durch wirtschaftliche Machtkonzentration (insbesondere in den Ländern des globalen Südens, aber auch in Deutschland) und schließlich einem gefährlichen Wettrüsten sollten die antifaschistischen Schlussfolgerungen aus der Befreiung 1945 verwirklicht werden: Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden – alle Staatsgewalt soll vom Volke ausgehen.

In besonderer Weise wurden bei den Grünen durch die basisdemokratische Organisation die nach der Befreiung in Art. 21 des Grundgesetzes festgehaltenen politischen Gestaltungsrechte ernst genommen: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“

Im Grünen Grundkonsens von 1993 ist der Anspruch formuliert: „Demokratie soll die gleichberechtigte Teilnahme aller an der Gestaltung des Gemeinwesens gewährleisten. Sie vermittelt Freiheit und Gerechtigkeit im selbstbestimmten Gesellschaftsrahmen. Wir fordern Demokratie in allen Lebensbereichen. Unser Ziel ist eine umfassende Demokratisierung von Staat und Gesellschaft. Wir wollen, dass die Menschen in immer größerem Maße von bloßen Objekten zu Subjekten gesellschaftlichen Handelns werden, dass sie für sich das Recht erringen, in Politik, Wirtschaft und Kultur die eigenen Lebensbedingungen zu gestalten und selbst über ihre Arbeits- und Lebensweisen zu entscheiden. Individuelle und gemeinsame Selbstbestimmung sind für uns ein wichtiger Bestandteil einer lebendigen Demokratie.“

 

2. Der Vorstoß des Bundesvorstandes

In der heutigen historischen Entscheidungssituation kommt es auf die internationale Zivilgesellschaft an, um die Prinzipien des Völkerrechts und der Menschenrechte für eine umfassend humane Entwicklung gegen zerstörungswütige Profitinteressen – Krieg, Sozialabbau, Umweltzerstörung – zur Geltung zu bringen. Weitreichende positive Schritte zu Abrüstung, sozialer Gerechtigkeit und einer Transformation der (Energie-)Wirtschaft stehen auf der Tagesordnung.

Die Mitglieder der Grünen sind für diese Transformation gefragt – in der Klima- und Friedensbewegung, in antifaschistischen Initiativen und Gewerkschaften und in der Partei. Alle Begehrlichkeiten, die Ressourcen der Partei für eine individuelle Absicherung durch Ämter oder Mandate zu nutzen, sind demgegenüber schädlich.

Der Bundesvorstand konstruiert einen vermeintlichen Konflikt zwischen Basisdemokratie und politischer Wirksamkeit. Mit der Forderung einer „Professionalisierung“ der Partei unterschreitet er die Einsichten des Grünen Grundkonsens. Doch die Partei ist nicht durch zu viele partizipationswillige Mitglieder „überfordert“, sondern durch die Versuche, sie zu einer stromlinienförmigen Verwalterin des Status Quo zu machen (siehe LNG-Ausbau und Aufrüstung unter grüner Regierungsbeteiligung bei Passivierung der Mitglieder).

Im Fokus aller Änderungsvorschläge des Bundesvorstandes steht die „Regierungsverantwortung“. Damit beteiligt sich der Bundesvorstand an der ursprünglich konservativen Erzählung, die politische Gestaltung sei einigen wenigen wichtigen Herren (und Damen) zu überlassen. Das ist weder eine Perspektive für die grüne Partei noch für die gesamte Menschheit.

 

3. Entwicklungspotentiale

Im Unterschied zu den Vorschlägen des Bundesvorstandes gibt es tatsächlich Reform-Vorschläge, die die Basisdemokratie und politische Wirksamkeit in Einheit erweitern. Damit die aufgeklärte Austragung von Positionsunterschieden zur Findung der Wahrheit und der besten, gesamtverantwortlichen Lösungen gelingt, können Länderrat und BDK politischer werden.

  • Weniger Fensterreden, mehr Raum für Diskussionen zur Entwicklung von Positionen in der gesellschaftlichen Kontroverse
  • Antragseinbringung/Gegenrede/Fürrede für Argumentativität statt Show
  • Anträge auf Suche nach Unterstützern öffentlich einsehbar machen statt Parallelarbeit und Kuddelmuddel

 

4. Abstimmungsempfehlung

Wir empfehlen, folgenden Satzänderungen zuzustimmen, da sie auf Druck aus der Basis erwirkt sind:

  • Abstimmungsfrage 2: Informationen zur Sonder-BDK
  • Abstimmungsfrage 14: Trennung von Amt und Mandat II
  • Abstimmungsfrage 15: Transparenzpflichten
  • Abstimmungsfrage 16: Transparenzpflichten

Alle anderen Satzungsänderungen sind aus unserer Sicht zur Einschränkung der Basis oder bestenfalls zur Beschönigung von realen Misständen verfasst und damit abzulehnen.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://gruene-linke.de/2026/06/16/stellungnahme-der-gruenen-linken-zum-satzungsaenderungsvorschlag-des-bundesvorstandes/