Atomausstieg: Jeder Tag länger ist ein Tag zuviel!

Die entsetzlichen Ereignisse von Fukushima haben uns allen endgültig vor Augen geführt, dass eine weitere Nutzung der Atomenergie nicht zu verantworten ist. Ein Ereignis wie in Fukushima ist auch in Deutschland nicht auszuschließen und deshalb ist einem “Weiter-so” in der Atompolitik kategorisch entgegen zu wirken. Aber auch ein Zurück zu dem rot-grünen Atom-Konsens macht unter diesen Vorzeichen keinen Sinn mehr und ist nicht zu vertreten.

„Stresstests“ und Gutachten sind nur Maßnahmen, die einen ungenügend sicheren Weiterbetrieb ermöglichen und rechtfertigen sollen.
Fukushima hat die Welt verändert, das vernachlässigbare „Restrisiko“ gibt es nicht mehr. Denn diesem Restrisiko konnte unterstellt werden, es werde nie eintreten. Fukushima hat uns aber gezeigt, dass das nicht so ist, dass eben genau dieses Restrisiko eintreten kann und eintreten wird. Ein wie auch immer gearteter Weiterbetrieb bis zum Tag x schließt nun einmal das Risiko eines Super-GAUs am vorletzten oder am letzten Tag des Weiterbetriebes, also am Tag x – 1, ein. Daher kann es keinen neuen Konsens unterhalb eines Sofortausstiegs geben.
Mögliche Erdbeben bedrohen auch etliche deutsche AKWs. Zwar ist hier nicht mit derart verheerenden Beben wie in Japan zu rechnen, allerdings sind unsere AKWs sicherheitstechnisch auch auf deutlich geringere Beben ausgelegt, als sie z.B. im Rheingraben denkbar wären …
Klimaschutz und Gefährdung durch Atomenergie können und dürfen nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Der Ausstieg aus beidem ist möglich, auch ein Sofortausstieg aus der Atomenergie bei gleichzeitigem Fortschreiben der geplanten Klimaschutzmaßnahmen durch einen mittelfristigen Ausstieg aus den fossilen Energien ist kein Widerspruch. Hierbei wird bei der Argumentation pro Klimaschutz contra Sofortausstieg bisher regelmäßig die Umweltbelastung durch den zusätzlich produzierten Atommüll unterschlagen.
Details:
1.      Sichere Versorgung
Ein Atomausstieg bis 2015 ist machbar, ohne dass dies zu irgendeinem Zeitpunkt die sichere Versorgung gefährdet. Bestehende Überkapazitäten, Reserven im Kraftwerkspark und bereits geplante Kraftwerkszubauten können den Wegfall aus der Atomkraft komplett  kompensieren. Alleine rund 20 neue Erdgaskraftwerke und 10 Windparks auf dem Meer werden in den nächsten 5 Jahren ans Netz gehen. Hinzu kommen im Bereich Erneuerbarer Energien neue Kapazitäten bis 2020 von über 30 Gigawatt (GW) Solarstrom- und weitere 20 GW Windenergie-Leistung.
Die Jahres- und Kraftwerksgenauen Berechnungen zum Atomausstiegsplan zeigen, dass die Stromversorgung bis 2020 somit in jedem Jahr und zu jeder Zeit ohne zusätzliche Stromimporte gewährleistet werden kann. Selbst in extremen Zeiten, in denen die Last am größten ist, aber kaum Strom aus Wind- und Sonnenenergie zur Verfügung steht, ist die Versorgung sicher.[1]
2.      Lüge von den ausgehenden Lichtern:
Hier eine Beispielstunde vom 04.04.2011 (11 – 12 Uhr):
Importe                                                                                     Exporte
Aus Frankreich + 1.309 MW              In die Schweiz ‐ 2.536 MW
Aus Dänemark + 45 MW                             Nach Polen ‐ 619 MW
Aus Tschechien + 937 MW                 Nach Schweden ‐ 436 MW
Nach Dänemark ‐ 101 MW
Nach Österreich ‐ 291 MW
In die Niederlande 1.405 MW
Importe Gesamt + 2.291 MW            Exporte gesamt ‐ 5.388 MW
Bilanz: Der Export übersteigt den Import in dieser Stunde um: 3.097 MW (wie viele andere Stunden auch)[2]
3.      Alle 17 noch betreibbaren AKWs sind nicht gegen eine Kernschmelzkatastrophe geschützt. Fälschlicherweise werden einige von ihnen in der Debatte oft als „neu“ bezeichnet, obwohl auch diese schon 25 Jahre und etliche Störfälle auf dem Buckel haben. Wird die Haftpflicht den Risiken angepasst, dann sind alle 17 Reaktoren fällig. Auch bei einer Neubewertung der hinlänglich bekannten Risiken würde kein Meiler seine Betriebsgenehmigung behalten.
Wie diese Neubewertung konkret aussehen kann, hat interessanterweise der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) anhand der Gefahr eines Flugzeugabsturzes auf das AKW Isar 1 verdeutlicht. „Alles was möglich ist, muss ausgeschlossen sein“, erklärte er. Oder genauer: Bisher habe er bezüglich eines Flugzeugabsturzes auf das AKW Isar 1 nur die Wahrscheinlichkeit im Blick gehabt; die erschien ihm so gering, dass er den Betrieb für verantwortbar hielt. Jetzt schaue er stattdessen, ob es möglich sei, dass ein Flugzeug den Reaktor treffe. Und siehe da: Die Möglichkeit besteht, und deshalb ist Seehofer nun für die Stilllegung von Isar 1.
Wendet man dieses Seehofer’sche Gesetz jetzt aber auf alle anderen Atomkraftwerke an, bleibt kein einziges übrig. Denn überall ist die Kernschmelze möglich. Überall können Notstromversorgung und Kühlsystem ausfallen.
… Der Sofortausstieg ist möglich, und er ist nötig. Wenn nun Umweltorganisationen und Oppositionsparteien Szenarien entwickeln, dass wahlweise bis 2015, 2017 oder 2020 ausgestiegen werden kann, dann sind sie in ihrer Abwägung deutlich weniger konsequent als Horst Seehofer. Dann sagen auch sie letztlich nichts anderes als die Atomkraft-Befürworter: „Wird schon gutgehen.
Es ist klar, dass es bei diesen Konzepten in erster Linie darum geht, den skeptischen Teil der Bevölkerung mitzunehmen, die sich vor Stromlücken und teuren Energiepreisen fürchten. Realpolitisch ist dieses Vorgehen vielleicht sogar erfolgreich. Aber es macht auch ein Stück unglaubwürdig.[3]
4.      Pressemitteilung vom 17.03.2011
Zu der aktuellen Debatte um das deutsche Atom-Moratorium und die künftige Energiepolitik erklärt Netzwerkmitglied Felix Ekardt, Professor für Umweltrecht an der Uni Rostock und Leiter der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik:
(1) Ein deutsches “Moratorium für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken” ist ohne eine Gesetzesänderung nicht möglich. Sehr wohl ohne Gesetzesänderung möglich ist entgegen vieler Stimmen allerdings ein dreimonatiges Abschalten einiger Atomkraftwerke. § 17 und § 19 Abs. 3 Nr. 3 Atomgesetz erlauben genau dies: Denn die Normen sind darauf ausgelegt, einen erweiterten Kenntnisstand zu möglichen Gefahren zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer solchen Berücksichtigung hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seit dem Kalkar-Urteil stets verlangt. Das Atomgesetz ist im Lichte dieser Rechtsprechung verfassungskonform auszulegen.
(2) Die aktuelle Debatte lenkt jedoch vom eigentlichen Verfassungsproblem ab. Selbst wenn man die relativ atomfreundliche Verfassungsinterpretation des BVerfG zugrunde legt, ist die Atomkraft spätestens seit den Erkenntnissen aus Japan verfassungswidrig. Das BVerfG hat seit dem Kalkar-Urteil 1978 stets betont, dass die Atomenergie nur “derzeit” noch verfassungskonform sei, da ihr Gefährdungspotenzial bisher nur theoretische Vorstellung sei. Dies hat sich jetzt ersichtlich geändert, da man bei den japanischen Erfahrungen mit den Folgen stromausfallbedingt ausfallender Kühlsysteme nicht (wie bei Tschernobyl) sagen kann, derartiges könne in Deutschland nicht vorkommen. Vor diesem Hintergrund ist auch ein endgültiger Widerruf der Kraftwerksgenehmigungen nach § 17 Atomgesetz möglich. Ferner muss der Gesetzgeber einen zügigen Atomausstieg beschließen.
(3) Die Debatte um die künftige Energiepolitik ohne Atomenergie braucht keinen Aktionismus, sondern eine konsequente Umsetzung bisheriger Erkenntnisse. Mehr erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz allein genügen voraussichtlich nicht; es muss auch die absolute Energieverbrauchsmenge reduziert werden(Suffizienz), erst recht aus klimapolitischen Gründen. Die wirksamsten Instrumente dafür sind die Streichung schädlicher Subventionen und die Anhebung der Energiepreise über eine einschneidende Reform von Energieabgaben und EU-Emissionshandel, ergänzt durch eine reformierte Erneuerbare-Energien-Einspeisevergütungen. Auf Dauer ist dies bei weitem billiger und risikoärmer als der bisherige energiepolitische Weg. Dagegen ist die in der EU und Deutschland bisher praktizierte Konzentration auf eine Vielzahl kleiner energiepolitischer Maßnahmen oft wirkungslos, wenn nicht sogar kontraproduktiv.

Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht
Juristische Fakultät/ Universität Rostock
Richard-Wagner-Straße 31
D-18119 Rostock
Tel.+Fax +49-341-9260883
BRIEFPOSTADRESSE und Leipziger Büro:
Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik
Könneritzstraße 41
D-04229 Leipzig
Tel.+Fax +49-341-9260883
 


[1] „Der Atomausstieg bis 2015 ist machbar, Neue Greenpeace-Berechnung für eine sichere Stromversorgung ohne Atomstrom“ Greenpeace
[2] Info-Mail von Hans-Josef Fell MdB vom 06.04.2011, 14:50 Uhr
[3] Jochen Stay in: https://www.ausgestrahlt.de/hintergrundinfos/politische-analyse/artikel/e72afac4f2/mitte-juni-faellt-die-entscheidung.html

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