Karl-W. Koch, 11.8.2022
Auch wenn völlig unstrittig Russland der Aggressor ist und zudem die Besetzung des AWK Saporischschja gegen gültiges Humanitäre Völkerrecht (s.u.) verstößt, dem sich sowohl Russland wie die Ukraine verbindlich unterstellt haben, muss nach dem offenbar von ukrainischer Seite bereits zugestandenem Drohnenangriff auf Saporischschja erneut festgestellt werden, dass den ukrainischen Verantwortlichen entweder die …