Der Gesetzesentwurf ist verfassungsrechtlich anfechtbar. Es besteht ein hohes Risiko, dass das Gesetz in der vorliegenden Fassung vom Bundesverfassungsgericht auf Antrag wegen Verstoßes gegen Art. 3 des
Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt wird.
Schlagwort: ATG
Jun 20 2011
öffentliche Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestage
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