Wolfgang Strengmann-Kuhn: Rentenversicherungspflicht für Selbständige – aber nicht so

Zur Diskussion um die Pläne von Ursula von der Leyen zur Versicherungspflicht für Selbständige erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Bundesarbeitsministerin von der Leyen plant eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige. Bisher nicht abgesicherte Selbständige sollen einen Einheitsbeitrag von 350 bis 400 Euro pro Monat in eine private oder in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Dieser Beitrag wird viele Selbständige überfordern. Er ist ungerecht und wird für viele Selbständige das Ende der Selbständigkeit bedeuten. Statt Selbständigkeit zu verhindern, muss sie gefördert werden. Wir brauchen mehr und nicht weniger Kreativität in unserer Wirtschaft. Die Bundesregierung überfordert mit ihren Plänen Selbständige statt sie zu fordern.
Förderung der Selbständigkeit braucht auch ein höheres Maß an sozialer Sicherheit. Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt nicht nur im Alter soziale Sicherheit, sondern auch bei Erwerbsminderung, oder während einer Rehabilitation, wie auch für Hinterbliebene. Deswegen wollen wir Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung so einbeziehen, dass sie nicht überfordert werden: Statt mit einem Einheitsbeitrag mit Beiträgen in Abhängigkeit vom Erwerbseinkommen. Darüber hinaus brauchen wir eine gezielte Entlastung der Erwerbstätigen mit einem geringen Verdienst, egal ob sie selbständig oder abhängig beschäftigt sind. Schließlich brauchen wir eine Garantierente, damit sich langjährig Versicherte, auch Selbständige, darauf verlassen können, dass sie im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind.
 
Wir fordern die Bundesregierung auf, die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbständige so zu verändern, dass sie Selbständigkeit fördert und nicht überfordert. Außerdem sollte die Bundesregierung endlich nachhaltige Maßnahmen gegen die Altersarmut ergreifen und ein Mindestniveau bei der Rente einführen.
 
 
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