BDK-Antrag: Demokratiebewegung in Äthiopien unterstützen

In Äthiopien ist der Wunsch nach Demokratie allgegenwärtig. Premierminister Meles Zenawi verspricht seit seiner Machtergreifung 1991 Demokratie und freie Wahlen. In den Letzten 19 Jahren ist er dieses Versprechen von Demokratie und Freiheit schuldig geblieben. Die Parlamentswahlen am 23. Mai diesen Jahres fanden nicht unter freien und demokratischen Bedingungen statt. OppositionspolitikerInnen wurden massiv eingeschüchtert und von der Regierung eingesperrt.
So saß die Oppositionspolitikerin Birtukan Mideksa fast zwei Jahre in äthiopischen Gefängnissen und dies ohne juristischen Beistand, auch während der Wahlen. Die äthiopische Politikerin und Kandidatin der Oppositionspartei AEUP Amarech Gelane wurde kurz nach den Wahlen diesen Jahres in Ihren Haus von staatlichen Sicherheitsbeamten erschossen. Weltweit sorgte im März diesen Jahres die Ermordung des Oppositionspolitiker Aregawi Gebreyohannes für großes Aufsehen. Beide Morde sind bis heute noch nicht vollständig aufgeklärt. Bereits nach den Wahlen 2005 gab es große Demonstrationen gegen die Wahlfälschungen, die blutig niedergeschlagen wurden. Diese wurden damals massiv vom europäischen Parlament verurteilt. Seit Jahren ist die Meinungs- und Pressefreiheit in Äthiopien erheblich eingeschränkt, so gibt es kaum noch unabhängige Medien in Äthiopien. Zudem gelingt es der Regierung Meles Zenawi mittlerweile internationale Radio- und Fernsehsender, so zum Beispiel die Deutsche Welle, zu stören und ihre HörerInnen zu überwachen. Bei den Wahlen im Mai 2010 erreichte die Partei Zenawies 99,6 Prozent der Stimmen und damit die absolute Alleinherrschaft über Äthiopien. In der Vergangenheit war die internationale Staatengemeinschaft bei der Beurteilung der Menschenrechtslage in Äthiopien zu still. Dieses Schweigen darf nicht weiter anhalten.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN
  • fordern deshalb die Bundesregierung auf sich, für die lückenlose Aufklärung aller Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien einzusetzen und die Äthiopische Regierung aufzufordern, sämtliche politische Gefangene freizulassen.
  • fordern deshalb die Regierungen der Europäischen Union auf, die Liste der Personen und Organisationen, für die ein Einreiseverbot in die EU gilt und deren Vermögenswerte eingefroren sind, auf diejenigen auszuweiten, die für Menschenrechtsverletzungen, Unterdrückung und die Einschränkung der Freiheitsrechte in Äthiopien verantwortlich sind.
  • verurteilen die gewaltsame Repression nach innen durch den äthiopischen Machtapparat und fordern die äthiopische Regierung auf, die massiven Menschenrechtsverletzungen, die sich gegen oppositionelle Gruppen ebenso richten wie gegen FrauenrechtlerInnen, StudentInnen, JournalistInnen, sofort zu beenden und die Opfer zu rehabilitieren.
  • verlangen mit allem Nachdruck, dass friedliche Proteste zugelassen werden, so wie dies auch die geltende äthiopische Verfassung vorsieht.
  • fordern die Regierungen der Europäischen Union auf, die Entwicklungshilfe für Äthiopien genau unter die Lupe zu nehmen und dafür zu sorgen, dass diese nicht zur Unterdrückung der Opposition missbraucht wird.
  • fordern die Bundesregierung dazu auf, die äthiopischen Regierung den Dialog mit der äthiopischen Opposition aufzunehmen, für freie und demokratische Wahlen zu sorgen und damit für Sicherheit und Stabilität in Äthiopien und am Horn von Afrika auf Dauer zu sorgen.
  • betonen die Notwendigkeit und Bedeutung der Fortsetzung der Gespräche mit Äthiopien auf allen Ebenen und insbesondere mit der Zivilgesellschaft.

AntragstellerInnen: Chris Kühn (KV Tübingen) u.a.

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