Bundespräsident Köhler war in Afghanistan und hat für einige Verwirrung gesorgt. Erst vermittelte er Zweifel an der Kampfmoral deutscher Soldaten, dann äußert er sich im Deutschland-Radio:
„Es sei in Ordnung, wenn in Deutschland kritisch über den Einsatz der Bundeswehr diskutiert werde. Ein Land «unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit» müsse aber zur Wahrung seiner Interessen «im Zweifel» auch zu militärischen Mitteln greifen.“
Diese Aussage wurde inzwischen auf der Homepage von Deutschlandradio wieder entfernt. Im vorliegenden MP3-Mitschnitt ist seine Aussage noch zu hören.
Die neue NATO Strategie
wurde vom Bundestag nicht ratifiziert – sie musste aber auch nicht ratifiziert werden um zu gelten, wie das BVerfG in dieser Entscheidung – Organklage der PDS/Linke Bundestagsfraktion – festgestellt hat:
https://www.bverfg.de/entscheidungen/es20070703_2bve000207.html
„Der Deutsche Bundestag ist nicht in seinem Recht aus Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt, da der NATO-geführte ISAF-Einsatz in Afghanistan der Sicherheit des euro-atlantischen Raums dient und sich damit innerhalb des Integrationsprogramms des NATO-Vertrags bewegt, wie es der Deutsche Bundestag im Wege des Zustimmungsgesetzes zu diesem Vertrag mitverantwortet.“
und vorher bereits:
https://www.bverfg.de/entscheidungen/es20011122_2bve000699.html
„Die Bundesregierung war nicht verpflichtet, ein Zustimmungsverfahren zum neuen Strategischen Konzept 1999 nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1, Art. 24 Abs. 2 GG einzuleiten. Der Beschluss über das neue Strategische Konzept 1999 der NATO ist kein Vertrag, der die politischen Beziehungen des Bundes regelt. Er findet vielmehr seine Rechtsgrundlage im NATO-Vertrag, dem die für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften im Verfahren nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1, Art. 24 Abs. 2 GG zugestimmt haben.“
Wilhelm Achelpöhler
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