Antrag BDK – Erfurt: Bußgelder nach Tagessätzen mit Zweckbindung! – Sozial gerecht, nachhaltig und fair!

Irene Mihalic u.a.

Die Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen fordert eine vollständige Umgestaltung der bundeseinheitlichen Bußgeldsätze für alle Arten von Ordnungswidrigkeiten.

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Wir fordern die Abschaffung der einheitlichen Regelsätze und fordern eine Ausgestaltung der Bußgelder nach Tagessätzen, entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen. Statt einheitlicher Regelsätze, soll für die jeweilige Ordnungswidrigkeit eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen festgelegt werden. Ein Tagessatz entspricht 1 / 30 des monatlichen Einkommens.
Um eine Ahndung nach Tagessätzen auch bei höheren Einkünften zu ermöglichen, fordern wir ebenso die Abschaffung der zurzeit geltenden Bußgeldobergrenzen. Die Bußgeldobergrenzen werden durch eine angemessene Höchstanzahl von Tagessätzen ersetzt. Verwarngelder bis 35 Euro, die an Ort und Stelle erhoben werden können, bleiben von der geforderten Neuregelung unberührt. Außerdem fordert die Bundesdelegiertenkonferenz Bußgelder aus Verkehrsordnungswidrigkeiten einer Zweckbindung in den öffentlichen Haushalten zuzuführen. Bußgelder, die aus dem Straßenverkehr stammen, sollen direkt dem ÖPNV und dem regionalen Schienenverkehr zugute kommen.

Begründung:

Auch Bußgelder müssen sozial gerecht sein!
Die BDK erkennt die soziale Ungerechtigkeit, die sich durch einheitliche Regelsätze im Bußgeldverfahren ausdrückt. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass einkommensschwache Menschen, wie z.B. ALG II – EmpfängerInnen und GeringverdienerInnen, bei einem Verstoß denselben Betrag bezahlen müssen, wie Top-VerdienerInnen oder sonst finanziell gut situierte Menschen. Was im Strafverfahren funktioniert, muss bei Ordnungswidrigkeiten ebenso möglich sein. Die im Strafrecht verhängten Geldstrafen werden seit je her nach Tagessätzen berechnet. Nur diese Vorgehensweise ermöglicht eine größtmögliche Gleichbehandlung der Betroffenen.
Einheitliche Bußgeld-Regelsätze sind nur auf den ersten Blick für alle Menschen gleich und damit auch nur dem Anschein nach gerecht. Doch in der Praxis kann ein Bußgeld von z.B. € 100,- einen existenziellen Unterschied ausmachen: Zum Beispiel beträgt ein Bußgeld von 100 Euro immerhin 28,5 % des ALG IIRegelsatzes. Damit wäre ein(e) ALG II-Empfänger(in) etwa 4,5 Mal so stark belastet wie ein(e) Durchschnittsverdiener(in) mit einem Gehalt von 1600 Euro / Monat. Hier schlägt ein 100 Euro Bußgeld mit 6,25 % des Einkommens zu buche. Noch
deutlicher wird der Vergleich zum Spitzenverdiener. Demgegenüber ist ein(e) ALG II-Empfänger(in) etwa 20 Mal stärker belastet. Denn ein 100 Euro Bußgeld beträgt bei einem Topgehalt von 7000 Euro / Monat nur noch schlappe 1,43 % des monatlichen Einkommens.
Wer jetzt noch die horrenden Managergehälter in Deutschland zu Grunde legen möchte, kann dies am Beispiel des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Josef Ackermann, tun: Angesichts seines im März 2008 veröffentlichten Jahresgehalts von 14 Millionen Euro beträgt der Anteil eines 100 Euro Bußgeldes an seinem monatlichen Einkommen gerade mal 0,0086 %. Damit Josef Ackermann im Verhältnis ebenso belastet wäre wie ein(e) ALG II-Empfänger(in) müsste für den gleichen Verstoß das Bußgeld nicht 100 Euro betragen sondern 332500 Euro. Diese Rechnungen machen deutlich, wie ungleich heute verhängte Bußgelder tatsächlich sind.
Unsere skandinavischen Nachbarn machen es wieder einmal vor: In Deutschland zum Beispiel kostet die Missachtung einer roten Ampel 50 – 200 Euro, je nach Schwere des Verstoßes aber unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen. Im Vergleich dazu wird in Finnland ein solcher Verstoß, ebenso je nach Schwere, mit mindestens 8 Tagessätzen geahndet. Wie hoch dann das Bußgeld im Einzelfall wäre, kann jeder für sich selbst ausrechnen.
Für ein(e) ALG II-Empfänger(in) hätte die Missachtung einer roten Ampel in Finnland bei 8 Tagessätzen ein Bußgeld von 93,60 Euro zufolge. Bei einem Gehalt von 1600 Euro wären es 426,64 Euro, bei 7000 Euro monatlichem Einkommen wären es 1866,64 Euro. Um das Beispiel Josef Ackermann noch einmal zu bemühen, er würde eine Rotlichtfahrt sicher nicht so schnell vergessen: In Finnland müsste er bei 8 Tagessätzen einen Betrag von 311110,88 Euro an die Bußgeldstelle überweisen.
Des Weiteren sehen wir Grüne in einer Umgestaltung der Bußgeldsätze eine Chance die Wirksamkeit von Bußgeldern auch im oberen Einkommenssegment deutlich zu erhöhen. Das vorangegangene Rechenbeispiel macht die individuelle Wirkung deutlich.
Bei all diesen Rechenbeispielen ist natürlich zu beachten, dass im europäischen Ausland die Bußgelder insgesamt deutlich höher liegen als in Deutschland. Wie viele Tagessätze man hier für einen solchen Verstoß annehmen würde, hängt natürlich von vielen Faktoren ab und bedarf einer gründlichen Prüfung. Schließlich ist die allgemeine Lage in Deutschland nur bedingt mit der Situation in Finnland vergleichbar.
Ebenso muss eine praktikable Verfahrensweise gefunden werden, die Einkommensverhältnisse der Betroffenen, zur Festlegung der Tagessatzhöhe festzustellen. Dies könnte z.B. analog zur Vorgehensweise im Strafverfahren, im Zuge der schriftlichen Anhörung im Bußgeldverfahren erfolgen.
Mit dem „Knöllchen“ die Straßenbahn finanzieren!
Der chronisch unterfinanzierte ÖPNV und regionale Schienenverkehr müssen, vor allem nach der neuerlichen Kürzung der Regionalisierungsmittel durch den Bund und den Privatisierungsabsichten der Bahn, auf eine finanziell breitere Basis gestellt werden. Ab Januar 2009 erhöhen sich die Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten drastisch. Dann tritt der von Bundesverkehrsminister Tiefensee erlassene neue Bußgeldkatalog in Kraft. Einer bereits angedachten Zweckbindung, die Gelder in Maßnahmen zur Verkehrssicherheit fließen zu lassen, haben die zuständigen Minister der Länder bereits eine Absage erteilt.
Wir wollen mit der Zweckbindung an den ÖPNV und den regionalen Schienenverkehr erreichen, dass das Ungleichgewicht gegenüber den Investitionen in den Straßenbau abgemildert wird. Ein finanziell nachhaltig gestärkter ÖPNV und öffentlicher Schienenverkehr gewinnt nicht nur an Attraktivität gegenüber dem motorisierten Individualverkehr, sondern erhöht durch die verstärkte Nutzung auch die Verkehrssicherheit, verringert die Umweltbelastung und macht Mobilität für alle möglich und bezahlbar.
Wir Grüne verbinden sozial gerechte Bußgelder mit sozial gerechter und umweltfreundlicher Mobilität.
Deshalb: Bußgelder nach Tagessätzen mit Zweckbindung!

AntragstellerInnen

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