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Greenpeace e.V.
22745 Hamburg

Stellungnahme
zur Änderung des Atomgesetzes

August 2001

Überblick

Die rot-grüne Bundesregierung ist 1998 mit dem Versprechen angetreten, wegen der großen Gefahren der Atomenergie für einen zügigen Ausstieg aus dieser Risikotechnologie zu sorgen und ein Atomausstiegsgesetz zu erarbeiten. Dieser Anspruch wird von dem jetzt vorgeschlagenen Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes (AtG) nicht erfüllt.


Die zentralen Kritikpunkte von Greenpeace sind:

· Die Atomindustrie durfte die Atomgesetz-Novelle zu großen Teilen selbst mitentwerfen. Das verstößt gegen demokratische Prinzipien, denn für die Gesetzgebung sind Parlament und Regierung zuständig. Gefährlich ist darüber hinaus auch die damit einhergehende Verwischung der Grenzen zwischen Atomaufsicht (durch die Bundesregierung) und Industrieinteressen.
· Der Vorschlag für ein neues Atomgesetz garantiert der Atomindustrie Bestandsschutz für alle laufenden Reaktoren - von Ausstieg keine Spur. Die Laufzeiten der Atomkraftwerke werden durch Strommengen-Kontingente geregelt, die ca. 35 Jahren Laufzeit pro Reaktor entsprechen. Diese extrem großen Strommengen berücksichtigen allein die betriebswirtschaftlichen Interessen der Atomindustrie und nicht den notwendigen Schutz von Bevölkerung und Umwelt vor den Gefahren der Atomenergie.
· In der Atommüll-Entsorgung wird der Pfusch der vergangenen 35 Jahre für die Zukunft fortgeschrieben und legalisiert. "Zwischen"lager und "Interims"lager werden nun offiziell im Gesetzentwurf als zukünftige Entsorgungswege abgesegnet - obwohl sie das Atommüllproblem lediglich auf die nächste Generation verschieben statt es zu lösen. Im Bereich Wiederaufarbeitung gibt es ein spätes und noch dazu lückenhaftes Verbot. Darüber hinaus wird versäumt, den Plänen für einen Atommüllexport nach Russland einen Riegel vorzuschieben und die nationale Entsorgung per Gesetz zur Pflicht zu machen.
· Wirtschaftliche Privilegien der Atomenergie wie eine nur unzureichende Haftpflichtversicherung und die freie Verfügungsgewalt über die Rückstellungen werden in dem Gesetzentwurf nicht konsequent abgeschafft.


Neben Regelungen, die die bestehende Rechtslage für einen schnellen Atomausstieg nicht verbessern bzw. zum Teil sogar verschlechtern, enthält die Novelle aber auch einige Änderungen, die eine Verbesserung darstellen, so z.B.

· die Streichung der Förderung der Atomenergie als Zweck des Gesetzes
· das Verbot der Neu-Genehmigung von Atomkraftwerken und Wiederaufarbeitungsanlagen
· die sofortige Stilllegung der Atommüll-Kippe Morsleben
·

die Rücknahme verschiedener Regelungen aus der Atomgesetznovelle von 1998 (reduzierte Sicherheitsstandards bei Nachrüstungen, standortunabhängiges Genehmigungsverfahren, erleichterte Enteignung bei Endlagerprojekten)



Gliederung

1. Entstehung der Atomgesetz-Novelle
· Verletzung demokratischer Prinzipien
· Verfassungsrechtliche Vorgaben missachtet

2. Atomkraftwerke
· Industrieinteressen haben Vorrang vor dem Schutz der Bevölkerung
· Rabatt - jetzt auch in der Reaktorsicherheit

3. Atommüll
· Keine Atommüll-Minimierung
· Nach wie vor Augenwischerei: der Entsorgungsvorsorgenachweis
· Kein Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung
· Zwischenlagerung - die neue "Lösung" desAtommüll-Problems
· Stilllegung der Atommüll-Kippe Morsleben
· Offene Türen für den Atommüll-Export nach Russland

4. Atomtransportrecht novellieren
· Zusätzliche Instrumente zur Transportminimierung
· Besserer Rechtsschutz für Anlieger an den Transportstrecken

5. Haftpflichtversicherung und Rückstellungen

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